Medizinrecht

  • Recht der medizinschen Behandlung (Stichwort: Arzthaftung)
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe

Falls Ihr Anliegen einmal nicht zu den genannten Rechtsgebieten passen sollte, können wir Ihnen dennoch weiterhelfen.

Wir arbeiten mit ebenfalls spezialisierten Kollegen sowie anderen rechtsberatenden Berufsgruppen (Steuerberater und Notare) zusammen. Bei Bedarf stellen wir den Kontakt zu dem jeweiligen Kollegen her.