Versicherungsrecht

  • Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeugversicherung)
  • Recht der privaten Personenversicherung
  • Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, der privaten u. betrieblichen Haftpflicht- sowie der Haftpfllichtversicherung der freien Berufe)

Falls Ihr Anliegen einmal nicht zu den genannten Rechtsgebieten passen sollte, können wir Ihnen dennoch weiterhelfen.

Wir arbeiten mit ebenfalls spezialisierten Kollegen sowie anderen rechtsberatenden Berufsgruppen (Steuerberater und Notare) zusammen. Bei Bedarf stellen wir den Kontakt zu dem jeweiligen Kollegen her.